deutsch  |  italiano
backecke.com
 
     Home Forum Anfrage Impressum Registrierung
   
Freitag, 22.11.2024  
 
 
 
Sie sind noch nicht eingeloggt.
NOCH HEUTE KOSTENLOS REGISTRIEREN!
und viele kostenlose Vorteile geniesen wie:
PDF senden, PDF Ansicht, Beiträge schreiben, Lieblingsrezepte, und vieles mehr. >> HIER ANMELDEN
 
 
Neu hier? hier kostenlos registrieren Passwort vergessen?
ANMELDEN: Speichern
Benutzername: Passwort:  
 
 
 
 
 
   REZEPTE
 
Brote
 
 
Dessert
 
 
Getränke
 
 
Grundrezepte
 
 
Hauptspeisen
 
 
Kekse
 
 
Kuchen
 
 
Muffini
 
 
Pizza- Beläge
 
 
Pralinen
 
 
Snacks
 
 
Süße Teilchen
 
 
Vorspeisen
 
   
Tipps und Tricks
 
 
 
User online
     
  Zur Zeit sind 906 User online.  
     
 
forum


Im FORUM
könnt Ihr nun direkt alle Fragen und Rezepte posten. Einfach einen Login erstellen und in weniger als 1 Minute kanns los gehen
PDF
Alle eingeloggten Benutzer können nun die Rezepte als PDF betrachten und per E-Mail an Freunde versenden.
 
 
 
Foren Übersicht » Teigwaren – Nudel und Co. » Schupfnudla mit Kartoffeln
Suche suchen >>
 
Neues Thema eröffnen Antwort erstellen Antwort erstellen
Autor  Nachricht
  Teigwaren – Nudel und Co. » Schupfnudla mit Kartoffeln
klara14
Anmeldedatum: 17.08.2007
 
Verfasst am: 20.08.2007 - 10:44     Titel: Schupfnudla mit Kartoffeln
Schupfnudla mit Kartoffeln

Zutaten
500 g Mehl
500 g Kartoffeln
Salz
Muskat
2 Eier
Zubereitung
Die Kartoffeln am besten einen Tag zuvor Kochen. Dann schälen und durchdrücken. Mit dem Mehl, den Eiern und den Gewürzen gut vermengen.
Den Teig ca. 20 min. ruhen lassen. Die Hände ins Mehl tauchen, fingerlange und -dicke, an beiden Enden spitz zulaufende Nudeln formen - schupfen -. Danach ins kochende Wasser geben. Wenn sie an der Oberfläche schwimmen, noch einige Minuten ziehen lassen.
Abschütten und in Schmalz anbraten.

   profil   PN
 
Neues Thema eröffnen Antwort erstellen Antwort erstellen


 
       
     
  Kochrezepte Backrezepte Muffinrezepte  
     
  Sämtliches Fotomaterial, Inhalte und Logos auf diesem Portal unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers verwendet werden.